Zum Hauptinhalt springen

AGB Feriendorf Wamel GmbH

Belegungsbedingungen für Gastbelegungen im Feriendorf Wamel

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Feriendorf. Für eine konstruktive Zusammenarbeit bitten wir um die Beachtung der folgenden Nutzungsbedingungen:


1. Allgemeines

Wir bitten Sie, nachstehende Mietbedingungen, welche die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Feriendorf Wamel GmbH regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Anmeldung/Buchungsanfrage ( bzw. der Anmeldung/Buchungsanfrage Ihres gesetzlichen Vertreters ) bei Buchungen auf elektronischem Weg (Email, Internet, Buchungsanfrageformular ) werden diese Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben wir uns bei den Personenbezeichnungen wie z. B. der Mieter/die

Mieterin auf die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.


2. Belegungsanfrage

2.1 Belegungsanfragen können telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) an uns gerichtet werden. Geben Sie bitte mit der Anfrage den gewünschten Termin und die voraussichtliche Teilnehmerzahl an.

2.2 Über die Zusage von Belegungsterminen entscheidet der Geschäftsführer der Feriendorf Wamel GmbH oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter.

3. Abschluss eines Belegungsvertrages

Der Vertrag kommt zustande, indem die Feriendorf Wamel GmbH die Buchung des Mieters durch schriftliche Bestätigung/Rechnung annimmt. Der Belegungsvertrag ist somit abgeschlossen.
Für Sonderwünsche, kundenseitiger Vertragsbedingungen und den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustandekommen der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch die

Feriendorf Wamel GmbH erfolgt ist. Buchungsstellen (z. B. Reiseunternehmen) treten lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der Feriendorf Wamel GmbH auf. Zusagen und Nebenabreden der für die Feriendorf Wamel GmbH tätigen

Vermittler sind ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Feriendorf Wamel GmbH gültig. Die Feriendorf Wamel GmbH haftet nicht für diese Vermittlungstätigkeiten.


4. Preise

Die Preise für Übernachtung, Endreinigung, Nebenkosten, Ausleihe und sonstigen Dienstleistungen sind der Homepage (www.feriendorf-wamel.de) und der gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise für Sonderwünsche etc. erfragen Sie bitte

bei der Feriendorf Wamel GmbH.


5. Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die jeweiligen, auf den Rechnungen / Buchungsbetstätigungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Falls der Mietpreis nicht bis zum genannten Zahlungstermin gezahlt wurde, gilt dies als Rücktritt. Auf 6.1 wird hingewiesen.

5.2 Anfallende Nebenkosten wie Strom und Wasser werden bei unseren Häusern nicht gesondert abgerechnet. Nur sofern in der Buchungsbestätigung / Rechnung ein Hinweis auf gesonderte Berechnung der Nebenkosten enthalten ist, fallen diese

zusätzlich an. Die Kosten für die Ausleihe diverser Medien (z. B. Beamer, Flipchartpapier, etc.) und sonstigen Angeboten/Dienstleistungen (z. B. Bettwäsche, etc.) müssen vor Beginn der Veranstaltung/Reise angemeldet werden.

5.3 Für die Endreinigung wird jeweils ein einmaliger Betrag erhoben, der zusätzlich zur Miete zu zahlen ist. Die Preise sind der Homepage (www.feriendorf-wamel.de) und der gültigen Preisliste zu entnehmen.

5.4 Die Nutzung der Waschmaschine ist gegen Gebühr möglich. Diese Kosten sind bar vor Ort während der Mietzeit zu entrichten (Münzautomat). Eine bargeldlose Zahlung ist nicht möglich.


6. Rücktritt

6.1 Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Absage muss schriftlich erfolgen. Dem Rücktritt steht gleich, dass der Mieter nicht anreist bzw. der Mietpreis nicht bis zum fälligen Zahlungstermin gezahlt wurde. Wir machen in diesen Fällen folgende Entschädigungen geltend ( es gelten die in den Häusern gebuchten Betten als Personen ) :

    Rücktritt über 180 Tage vor Mietbeginn: 85 % des gesamten Mietpreises.

    Rücktritt 90 bis 180 Tage vor Mietbeginn: 90 % des gesamten Mietpreises.

    Rücktritt 90 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 95 % des gesamten Mietpreises.

    Rücktritt 0 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 100 % des gesamten Mietpreises.

Diese Regelung gilt auch für die Rückgabe einzelner Häuser.

6.2 Als Entschädigungsleistung wird eine bereits geleistete Mietzahlung einbehalten. In anderen Fällen wird die Entschädigungsleistung schriftlich geltend gemacht.

6.3 Die Regelungen im §6 gelten ausschließlich für natürliche Personen. Buchungen von juristischen Personen sind nur mit Zustimmung der Feriendorf Wamel GmbH stornierungsfähig. Eventuelle Entschädigungsleistungen müssen individuell

angefragt werden.

6.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Bei unserem Vertragspartner, der Union Reiseversicherung AG, haben wir für Sie einen Online-Antrag freischalten lassen.
Diese können Sie unter folgendem Link erreichen:

ZUR REISEVERSICHERUNG DER UNION REISEVERSICHERUNG AG

Selbstverständlich ist dies nur ein Angebot. Sie haben die freie Wahl, sich für einen Versicherer Ihrer Wahl zu entscheiden.

 

7. Leistung und Pflichten

7.1 Die Vermietung erfolgt nur an die im Mietvertrag aufgeführten Personen. Nur diesen ist das Wohnen im Mietobjekt oder in den Mietobjekten gestattet. Bei Gruppenreisen müssen die Gruppenverantwortlichen eine Teilnehmerliste erstellen

und der Verwaltung übergeben.*1

7.2 Die Schlüsselübergabe erfolgt im im Feriendorf Wamel, Aldegreversiedlung 1-20, 59519 Möhnesee-Wamel, durch den Vermieter bzw. Hausverwalter.

7.3 Das Mietobjekt wird in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Werden vom Mieter keine Mängel gerügt, gilt der Zustand als einwandfrei.

7.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und liegt im Mietobjekt aus.

7.5 Das Mietobjekt nebst Schlüssel ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Hierzu erfolgt ein Übergabeprotokoll.

7.6 Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

7.7 Bei Nichtbeachtung der Hausordnung, insbesondere bei fehlender Rücksichtnahme auf andere Mieter und Nachbarn z.B. durch Ruhestörungen oder Beschädigungen an den Häusern oder des Inventars, sind wir berechtigt, je nach Art und Umfang des Verstosses, Gruppenmitglieder oder die ganze Gruppe mit Strafzahlungen in Höhe von 20€ - 50€ pro Person und Verstoss zu belegen oder Teile der Gruppe bis hin zur ganzen Gruppe durch die Verwaltung des Geländes zu verweisen. Bei missbräuchlicher Nutzung der Häuser, z.B. als Partyhaus, gilt dies gleichfalls.

Sofern es zu einem, durch Gäste zu verantwortenden, Polizeieinsatz kommt, wird mindestens eine Vertragsstrafe in Höhe von 500€ berechnet.  Weitere, z.B. durch Sachbeschädigung erfolgte,  Schadensberechnungen bleiben davon unberührt.


8. Rücktritt der Feriendorf Wamel GmbH

8.1 Die Feriendorf Wamel GmbH ist berechtigt, im Einzelfall aus einem wichtigen Grund (nicht vorhersehbare Umstände) vom Mietvertrag zurückzutreten.

8.2 Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung von Fristen durch den Vermieter gekündigt werden, wenn der Mieter oder eine mitreisende Person sich in störender oder zerstörender Weise verhält, die Hausordnung nicht beachtet oder den anderen

Gästen ein Verbleib des Mieters im Feriendorf nicht zugemutet werden kann.

8.3 Die außerordentliche Kündigung erfolgt in jedem Fall bei Verstössen gegen das absolute Rauchverbot im Mietobjekt.

8.4 Der Anspruch des Vermieters auf die gesamte Miete und ggfs. Schadenersatz bleibt bestehen.


9. Haftungsausschluss

9.1 Für die Benutzung der Häuser und des Grundstückes übernimmt die Feriendorf Wamel GmbH keine Haftung.

9.2 Eltern haften für ihre Kinder.

9.3 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder mitreisende Personen verursacht werden.

9.4 Die Verantwortung und Haftung bei Gruppenbuchungen (auch bei Beschädigungen des Hauses oder des Inventars) übernimmt der Leiter der Gruppe. Jeder Leiter muss daher mindestens 18 Jahre alt (volljährig) sein.

9.5 Die Haftung der Feriendorf Wamel GmbH für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden mitgebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Marl. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.


11. Sonstige Regelungen

11.1 Alkohol: Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

11.2 Hausrecht: Der Geschäftsführer der Feriendorf Wamel GmbH übt das Hausrecht in Vertretung des Rechtsträgers aus. Bei Verletzung der Hausordnung kann der Geschäftsführer oder ein Beauftragter ein Hausverbot erteilen. Die Gründe sind

dem Mieter mitzuteilen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Sitz der Gesellschaft:

Feriendorf Wamel GmbH, Elbinger Straße 25, 45770 Marl, HRB 6151, Amtsgericht Gelsenkirchen, Steuernummer 359 5732 1597

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

*1Sofern uns keine bzw. eine nicht vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste eingereicht wird, behalten wir uns das Recht vor, einen Beitrag in Höhe von 3€ pro Person/Tag bzw. Bett/Haus/Tag nachzufordern.